Inhalte für Erwachsene und schwierige Themen
Diese Seite behandelt Sexualstraftaten, Missbrauch und Trauma.
Der Text ist informativ, nicht sensationslüstern.
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Für professionelle Zielgruppen
Chemsex ist keine Zustimmung
Trauma, Intoxikation und Zustimmung im Strafverfahren: Substanzkonsum bedeutet keine Zustimmung und mindert nicht die Verantwortung des Täters.
Grundlage
Rechtlicher Ausgangspunkt
- Zustimmung muss bewusst, freiwillig und informiert sein.
- Intoxikation kann die Fähigkeit zur Zustimmung erheblich reduzieren oder aufheben.
- Ausnutzung eines vulnerablen Zustands ist erschwerend.
Wichtig: Der Lebensstil des Opfers ist nicht Gegenstand der Prüfung der Straftat.
Wirkmechanismen
Einfluss auf Urteilskraft und Erinnerung
- Substanzen beeinflussen Risikoabwägung und Grenzwahrnehmung.
- Fragmentierte Erinnerung und Zeitlücken (Blackouts) sind häufig.
- Emotionaler und körperlicher "Erinnerungsabdruck" kann ohne klare visuelle Erinnerung bestehen.
Rechtliche Relevanz: Unvollständige Erinnerung ist kein Indikator für Unglaubwürdigkeit.
Fehlschlüsse
Häufige falsche Annahmen im Verfahren
Falsche Annahme
"Wenn der Konsum freiwillig war, war auch die sexuelle Aktivität freiwillig."
Korrektur: Zustimmung zum Konsum ist keine Zustimmung zu einer sexuellen Handlung.
Falsche Annahme
"Mitmachen bedeutet Einverständnis."
Korrektur: Passivität/Anpassung kann eine Trauma-Reaktion sein (Angst, Freeze, Dissoziation).
Falsche Annahme
"Die Rückkehr zum Täter hebt die Tat auf."
Korrektur: Traumabindung und Abhängigkeit bedeuten keine Zustimmung.
Kontext
Trauma und Chemsex
- Chemsex ist bei traumatisierten Personen oft eine Strategie der Selbstregulation.
- Motiv ist häufig nicht Genuss, sondern Angstlinderung oder "Abschalten" von Körper-/Traumaerinnerungen.
- Das erhöht die Vulnerabilität für Ausnutzung.
Leitsatz: Vulnerabilität erhöht die Schutzpflicht – sie ist kein Grund für Zweifel.
Sekundäre Viktimisierung
Diskreditierung von Opfern im Verfahren
- Moralische Bewertung von Substanzkonsum
- Verschiebung des Fokus vom Täter auf das Opfer
- Gleichsetzung von Abhängigkeit mit Unglaubwürdigkeit
- Verwechslung von Ursache und Folge
Solche Muster führen zu sekundärer Viktimisierung und erhöhen das Risiko fehlerhafter Würdigungen.
Praxis
Würdigung von Aussagen in Chemsex-Fällen
- Frage der Zustimmung von der Frage des Substanzkonsums trennen
- Trauma-Reaktionen berücksichtigen (Dissoziation, Fragmentierung)
- Keine moralischen Urteile verwenden
Nicht als alleinige Kriterien verwenden: emotionale Reaktion oder perfekte Erinnerungskonsistenz.
Minderjährige
Besonderheiten bei Kindern und Jugendlichen
- Kinder und Jugendliche können im intoxikierten Zustand keine wirksame Zustimmung geben.
- Grooming beinhaltet häufig Substanzen.
- Der Staat hat eine erhöhte Schutzpflicht.
Wichtig: Jede Ausnutzung von Intoxikation bei Minderjährigen ist besonders erschwerend.
Zusammenfassung
- Chemsex ist keine Zustimmung.
- Intoxikation mindert nicht die Strafbarkeit.
- Trauma-Verständnis ist Teil professioneller Rechtsanwendung.